Corona Info Dez ´20
zur Schulschließung am 16. Dez.
Nachweis vom Arbeitgeber bei Betreuung
Nur wer einen schriftlichen Nachweis von seinem Arbeitsgeber vorlegen kann (bei der Schule und den Einrichtungen der Schulkindbetreuung) hat das Recht auf Notbetreuung.
Die Bescheinigung kann man über die Homepage der Stadt Offenburg www.offenburg-corona.de erhalten.
Name | Dateigröße | ||||
---|---|---|---|---|---|
![]() |
2020 09 23 Fakten_Krankheitssymptome.pdf | Sep 23 2020 | 342.44 KB | 69 | |
Zeige -1- von insgesamt -1- Dateien